Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. In der neuen Arbeitsstätten-Regel ASR A 2.2 spricht man von 5 % der Beschäftigten.
Brandschutzhelfer sind wichtige Helfer zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Unternehmens. Ihre unmittelbaren Arbeitsplatzkenntnisse, gepaart mit Brandschutzwissen – vorbeugend und abwehrend –, tragen dazu bei, Brände zu verhindern und im Brandfall optimale Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Diese Schulung dient der Einweisung neuer Mitarbeiter in ihre zusätzliche Aufgabe als Brandschutzhelfer. An diese Grundschulung müssen sich natürlich Fortbildungen angliedern.
Wir bereiten diese Mitarbeiter anhand unserer Schulung gepaart durch Theorie und Praxis optimal auf diese Aufgabe vor und vertiefen dieses Wissen durch regelmäßige Nachschulungen. So wissen die Mitarbeiter über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid und können diese Aufgabe verantwortungsbewusst und sicher übernehmen und im Ernstfall gelassen und souverän handeln.
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023