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Rauch-/Wärmeabzugsanlagen

Wir warten RWA-Anlagen aller Fabrikate.

In der  Musterbauordnung (MBO) sowie der DIN 18232 Teil 2 wird geregelt wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage zu errichten und zu dimensionieren ist, um den jeweiligen Schutzzielen gerecht zu werden, außerdem wird der Prüfintervall geregelt.
Jeder Betreiber einer RWA-Anlage ist verpflichtet, diese einsatz- und betriebsbereit zu halten, somit wird die tatsächliche Schadensgefahr verringert und zugleich auch sein Haftungsrisiko im Schadensfall.  Durch eine regelmäßige Wartung der RWA-Anlage ist der Betreiber dieser Verpflichtung nachgekommen.

DIN 18232 Teil 2
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.

DIN 57833 Teil 1
Wartungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen auch RWA, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.

 
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