Der Unternehmer ist verpflichtet, Brandschutztüren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Deshalb führen wir für unsere Kunden einmal jährlich die Prüfung der Brandschutztüren durch, was eine sichere Funktion der Türen gewährleistet. Bei Umbauten bzw. Anbauten an eine Brandschutztüre stehen wir unseren Kunden beratend und ausführend zur Seite, damit die Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) eingehalten werden und es vermieden wird, dass die Türen ihre Zulassung verlieren. Brandschutztüren dürfen nicht unterkeilt werden!Wir bauen deshalb an betriebsbedingt ständig offengehaltene Brandschutztüren Feststellanlagen an. Was das Schließen der Brandschutztüre im Brandfall gewährleistet. Diese Anlagen werden von uns auf Wunsch monatlich sowie jährlich geprüft und in Stand gesetzt. |